Abwrackprämie...?

  • Hi! Hab mal ne doofe Frage zur Abwrackprämie, bzw. zum zustand des Autos das verschrottet werden soll.
    Muss dieses Fahrzeug überhaupt noch verkehrstüchtig und fahrbereit sein?
    Darf man sachen wie Sitze, Radio, Boxen, sonstige Abdeckungen/ Verkleidungen aus/abbauen?
    Was muss mindestens in dem Fahrzeug verbleiben (außer dem Motor^^)
    Könnte ich auch alles aus der Kiste ausbauen (mal außer acht gelassen ob das sinnvoll wäre) und die Kiste aufn Häger laden und beim Verwerter abstellen?

    Vielleicht weiß wer von euch was dazu?

    lg Jann!k

    XT 350 55V Bj.86

    Schenken, Scheißen, Schubkarren schieben
    wird mit "S C H" geschrieben!!!

  • Hallo,

    es gibt doch google...


    Zitat Focus :


    Wie holt man möglichst viel heraus?

    Die Abwrackprämie bezahlt der Staat an Autokäufer. Mit Rabatten der Händler hat das nichts zu tun – auch wenn die Hersteller schnell reagiert haben: Viele Marken kommunizieren besonders günstige Preise, die aber nur unter Abzug der stattlichen Prämie kleingerechnet sind. Vorsicht also: Die Verschrottungsprämie erspart keineswegs die schon bislang üblichen, harten Verhandlungen beim Händler. Hier lassen sich unter Umständen ähnliche Beträge zusätzlich erfeilschen.

    Und: Schon jetzt müssen Autohändler Altautos kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Aber die meisten Altautos stellen noch einen gewissen bis beträchtlichen Wert dar. Daher kann es lohnend sein, die Verwertung in Eigenregie zu übernehmen. Entweder verhandelt man selbst mit einem Autoverwerter über einen Komplettpreis. Schließlich ist der Schrotthändler verpflichtet, das Fahrzeug zu zerlegen und die verschiedenen Bestandteile fachgerecht zu entsorgen; was nicht heißt, dass Ersatzteile in gutem Zustand nicht weiter verwendet und verkauft werden dürfen. Von dem daraus entstehenden Gewinn kann der Autoverwerter etwas abgeben, indem er für Altautos bezahlt.

    Auto in Teilen verkaufen

    Sachkundige können auch in Erwägung ziehen, die Teile ihres Altautos selbst zu verkaufen. Dazu sollten gegebenenfalls die Bedingungen des Verwerters für die Annahme nicht fahrfähiger Autos geklärt werden; in der Regel kann dabei aber allenfalls der Abtransport in Rechnung gestellt werden. Dann spricht nichts gegen den privaten Verkauf von leicht ausbaufähigen Teilen wie Radio, begehrte Teile der Innenausstattung, Batterie, Schweinwerfer, Leuchten oder Lichtmaschine.

    Profis versteigern auch Türen, Hauben, Deckel, Auspuffanlagen mit Kat oder Motor zum Beispiel bei Ebay, unter Umständen auch gegen Selbstausbau. Dann ist allerdings ein Stellplatz oder eine Garage Pflicht.

    Alles in allem kann der Erlös für den Altwagen je nach Modell und Zustand locker vierstellige Summen erreichen. Und schon fällt die Abwrackprämie um 50 Prozent höher aus.


    Weiter Infos zum Thema im Netz.


    Gruß,
    Peter

    Gruß,
    Peter


    Nur im Lexikon kommt Erfolg vor Fleiß.

  • Also mein Auto hatte nen unfall.Der händler hat gesagt das ivh alles abbauen darf da der vershrotter mitlerweile für das verschrotten geld will.
    Was nicht machen dafst das auto vorher abmelden.da gibts bestimmungen wie das ablaufen muss.

    Mfg wolle

    "haua haua haua da verlöst sich meine Bremse"

  • Zitat von Padti

    Ich glaube es war etwas mit 9 Jahre unabgemeldet in eigenem Besitz oder so ähnlich ;)


    nein nich ganz
    das fahrzeug muss min 9 jahre alt sein und min 1 jahr auf dich zugelassen sein :wink:

    "haua haua haua da verlöst sich meine Bremse"

  • Hi
    Ich habe letztens in der Bucht einen Jeep angesehen von dem der Besitzer nur das Oberteil versteigert hat.Das Oberteil lies sich wohl vom Chassie abschrauben.Er schrieb das er nur das Oberteil und Motor versteigert weil er das Chassie und den Fahtzeugbrief für die Abwrackprämie braucht.Scheint also auch so zu funktionieren.
    Gruss Dirk

    Wenn ich die hälfte von dem wüsste was ich nicht weiss,wäre ich um ein vielfaches schlauer.

  • Zitat von dirkger

    Hi
    Ich habe letztens in der Bucht einen Jeep angesehen von dem der Besitzer nur das Oberteil versteigert hat.Das Oberteil lies sich wohl vom Chassie abschrauben.Er schrieb das er nur das Oberteil und Motor versteigert weil er das Chassie und den Fahtzeugbrief für die Abwrackprämie braucht.Scheint also auch so zu funktionieren.
    Gruss Dirk


    jop nur die karosserie muss abgefragt werden also da wo die fahrgestellnr auch im brief steht :wink:

    "haua haua haua da verlöst sich meine Bremse"

  • dem kann ich auhc nur zustimmen...ich hatte überlegt meien alten Sierra abzuwracken...und dann so, dass nur noch die rohkarosse da steht...den rest kann man ja vieleicht noch gebrauchen :wink: (ok...ganz so schlimm sollte es nicht sein)...und das reicht beim Schrotti...musst dir dann eben nur eienen suchen, der auf jeden fall 0EUR fürs abholen nimmt

    <center>TEUFELSFAHRER

  • hi!

    Danke erstmal...

    nur damit ich das richtig verstehe: Ich dürfte ALLES ausbauen und müsste im Grunde nur die Karosse zum Schrotthändler schaffen?
    Oder muss er das Auto dann nicht annehmen?

    lg

    XT 350 55V Bj.86

    Schenken, Scheißen, Schubkarren schieben
    wird mit "S C H" geschrieben!!!

  • Zitat von Jann!k

    hi!

    Danke erstmal...

    nur damit ich das richtig verstehe: Ich dürfte ALLES ausbauen und müsste im Grunde nur die Karosse zum Schrotthändler schaffen?
    Oder muss er das Auto dann nicht annehmen?

    lg


    annehmen muss er das nicht.Aber dann hat er auch kein schrott zum weiterverkaufen :lol:
    Iss eh bissl blöde regelung das nur die karosse verschrottet werden muss.
    aber ohne karosse keine zulassung mehr dieses fahrzeuges.

    "haua haua haua da verlöst sich meine Bremse"

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