2 verschiedene reifen fürn tüv?

  • Hallo

    Hab nächsten monat tüv und brauch nen neuen hinterreifen. Hab mir jetzt den pirelli mt20 ausgesucht. Vorne hab ich jedoch noch den originalen drauf. Bekomm ich dann da probleme wenn ich zum tüv gehe? Wg. 2 verschiedenen reifen...

  • Schau doch einfach in Deine Papiere, ob es da Einschränkungen gibt. Und alle anderen Fragen wird Dir die Suchfunktion beantworten...

    Gruß GOGO

    WR400F, XT6002NF

  • was soll denn da stehen?

    die frage ist ja nicht ob ich den reifen draufmachen darf sondern ob ich 2 verschiedene reifen , also auf hinterachse anderer als vorderachse.

  • Latürnich! Es sei denn, es sind bei Dir ausdrücklich irgendwelche konkreten Reifenmodelle bestimmter Hersteller eingetragen.
    Selbst bei den meisten Autos müssen nur die Reifen EINER Achse das gleiche Profil (und eben die gleiche Größe etc.) haben.

    Good night,

    MS

    Gegen Wegwerfianismus!

  • ja dass es bei autos so ist weiß ich, jedoch ists beim motorrad ja viel schlimmer wenn auf einmal in der kurve ein rad den grip verliert...

    also werde ich mir nen neuen hinterreifen bestellen ;) der vorderreifen muss dann leider auch bald kommen ... :(

  • @Dr.Mad: Lötzinn !!!
    Wenn beides z.B. 195/60-15 sind, beides Gürtelreifen, beides Sommerreifen, kannst du problemlos links Goodyear und rechts Goodride fahren. Die Bauart bestimmt !


    eiser: Mach dir da keinen Kopp um !!! Wenn die Größe paßt und 2mm Profil, gibts keinen Ärger beim Tüff. :wink:

    Beim Moppedfahren verlasse ich mich voll und ganz auf alle meine Sinne.
    Wahnsinn, Irrsinn, Blödsinn, Schwachsinn....

  • Ach soooo... :roll:

    Mach dir da mal keinen Kopp um - wenn Lichter, Bremsen und Hupe gehen, und ein Reflektor dran ist, hast du so gut wie gewonnen. Wenn was umgebaut ist (wie mein Auspuff ohne Zulassung) nimm das Originalteil mit.
    Reifengrößen sollten passen, alles andere gibt nur Diskussionen. :roll:

    Und wenn du richtig Angst hast, bau das Kennzeichen ab und mach es schön sauber, und das Mopped schön einsauen. Siehe "Wer hat Angst vorm bösen TÜV ?" von mir im Schnack ! :lol:

    Beim Moppedfahren verlasse ich mich voll und ganz auf alle meine Sinne.
    Wahnsinn, Irrsinn, Blödsinn, Schwachsinn....

  • ok ;)

    hab nochmal in den papieren geguckt. steht nix von reifen drin, nur dass ich ne leistungssteigerung durch ansaugstutzen hab und kettenblatt 45 zähne, wobei das nächste problem entsteht: hab ein 52er drauf, da es ja das originale auf der offenen xt ist und die damit einfach besser fährt. ich hab das mal irgendwo nachgelesen und könnte das dann einfach umschreiben lassen..

    wie viel kostet der tüv?

  • Ich mein, ich hätte so bei 26,- bezahlt, ist aber über 1 Jahr her. EZ ab 91 wird teurer, wegen Abgasuntersuchung.

    Und ich glaube nicht, daß der TÜFFke anfängt, deine Zähne nachzuzählen - hat bei mir jedenfalls keiner.

    Beim Moppedfahren verlasse ich mich voll und ganz auf alle meine Sinne.
    Wahnsinn, Irrsinn, Blödsinn, Schwachsinn....

  • Zitat von mannikiel

    @Dr.Mad: Lötzinn !!!
    Wenn beides z.B. 195/60-15 sind, beides Gürtelreifen, beides Sommerreifen, kannst du problemlos links Goodyear und rechts Goodride fahren. Die Bauart bestimmt !


    eiser: Mach dir da keinen Kopp um !!! Wenn die Größe paßt und 2mm Profil, gibts keinen Ärger beim Tüff. :wink:

    Mannikiel hat Recht und ich nicht:

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36.html

    Grüße von Prof. Dr. Roll

    Gegen Wegwerfianismus!

  • Das sagt der "Spiegel" dazu :

    Stuttgart - Eine Mischbereifung bereitet dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zufolge an sich kein Problem. Rein rechtlich gesehen dürfen bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Reifen unterschiedlicher Hersteller und Profile in beliebiger Kombination montiert werden. Es muss sich lediglich um die gleiche Reifenbauart handeln, so die Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO, Paragraf 36, Absatz 2a) vor. Gemeint ist damit der so genannte Radialreifen beziehungsweise der Diagonalreifen. Diese sind häufig aber nicht mehr in der Profilausführung der übrigen Pneus verfügbar.

    Demgegenüber bestimmt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller, so der ACE. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an. Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen.

    Gruß,
    Peter


    Nur im Lexikon kommt Erfolg vor Fleiß.

  • Wär ja auch Schwachfug, dann bräuchte man ja 2 Ersatzräder.

    Aber PSSSsssssssssssst, sonst liest das jemand und macht ne neue EU-Verordnung draus... :roll:

    Beim Moppedfahren verlasse ich mich voll und ganz auf alle meine Sinne.
    Wahnsinn, Irrsinn, Blödsinn, Schwachsinn....

  • Zitat von mannikiel

    Aber PSSSsssssssssssst, sonst liest das jemand und macht ne neue EU-Verordnung draus... :roll:

    Darauf kommts doch auch nimmer an, wenns 12 Beiträge braucht, um die einfache Frage hier zu beantworten, weil ein "Ja" oder "nein" nicht genügt... 8)

    Mein Nachbar hört gute Musik;- ob er das will oder nicht...:mrgreen:

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