Hallo Gemeinde;
möchte meine TT vorrübergehend stilllegen.
Gehe mal von mindestens 10 Jahren aus; bzw. bis beim Klassikenduro BJ 87 mit Umlenkung und Scheibenbremse überall erlaubt ist.
Frage: Wie ist - nach den derzeitigen Regelungen ! - die Wiederinbetriebsetzung nach TÜV Überschreitung durchzuführen ?
Braucht mann außer TÜV neu z.Zt. schon irgendwelche teueren Sachen wie Abgasgutachten usw. ?
Lasst mal kurz was los !
Ach noch was: Wenn ich in die Garage komme und die olle TT mit "Getriebeluft im 3. Gang " sehe: Sie hat deutlich mehr Charisma wie meine aalglatte YZ 250 F von 2004 die alles super kann.
Gebote also zwecklos; ich geb die TT nicht her ...
Für die Zwischenzeit geplant: Motorüberholung nach Clymer (in englisch :wink: ) um wieder mit´m Schrauben warmzuwerden.
Sozusagen als Vorspiel auf die erste Revision der YZ 250 f.
Anschließend Motortransplantation TT 350 in einen YZ 450 F Rahmen; restliche Komponennten kommen dann probeweise ( oder Länger) von der YZ 250 F.
Motorperformánce hab ich bei der TT nie vermisst !
Ich meld´mich wenns los geht !
Grüße