Vorrrüberhend stilllegen

  • Hallo Gemeinde;

    möchte meine TT vorrübergehend stilllegen.
    Gehe mal von mindestens 10 Jahren aus; bzw. bis beim Klassikenduro BJ 87 mit Umlenkung und Scheibenbremse überall erlaubt ist.

    Frage: Wie ist - nach den derzeitigen Regelungen ! - die Wiederinbetriebsetzung nach TÜV Überschreitung durchzuführen ?
    Braucht mann außer TÜV neu z.Zt. schon irgendwelche teueren Sachen wie Abgasgutachten usw. ?

    Lasst mal kurz was los !

    Ach noch was: Wenn ich in die Garage komme und die olle TT mit "Getriebeluft im 3. Gang " sehe: Sie hat deutlich mehr Charisma wie meine aalglatte YZ 250 F von 2004 die alles super kann.

    Gebote also zwecklos; ich geb die TT nicht her ...

    Für die Zwischenzeit geplant: Motorüberholung nach Clymer (in englisch :wink: ) um wieder mit´m Schrauben warmzuwerden.
    Sozusagen als Vorspiel auf die erste Revision der YZ 250 f.

    Anschließend Motortransplantation TT 350 in einen YZ 450 F Rahmen; restliche Komponennten kommen dann probeweise ( oder Länger) von der YZ 250 F.
    Motorperformánce hab ich bei der TT nie vermisst !
    Ich meld´mich wenns los geht !


    Grüße

  • Hört sich spannend an.... da lauschen wir doch gerne mit.

    Mach dir keine Sorgen. In 10 Jahren hin zum TÜV und Plakette holen, wie eh und je...

    denke ich so..

    Gruß

    Georg

    Gruß


    Georg

    achtung dement!
    ja ich bin direkt, aber ehrlich.

  • war früher teuerer wegen komplettabnahme.iss heut aber nimmer.ganz normaler tüv,anmelden - fertig

    Peace , Love und Vollgas

    Viel von meinem Geld hab ich ausgegeben für
    Alkohol,Frauen und schöne Motorräder.
    Den Rest hab ich verprasst !

  • Ah, Komplettabnahme entfällt. Das war das was ich im Hinterkopf hatte.
    Hört sich gut an.

    Mit dem Bastard würde ich lieber gestern als heute anfangen - ich liebe individuelle Bikes.

    Danke und Grüße

  • In 10 Jahren ist eine Abnahme nach STVO § 21 notwendig !! Die 21 Abnahme ist für Neufahrzeuge .... und auch gut teuer ! Aber bei einem Moped kann der Prüfer nicht soviel Begutachten wie beim Auto , deshalb gehts eigentlich ganz locker !! Habe das schon zwei mal hintermir !!

    Hobbys.... alles was Stink und Kracht und Ärger macht !!!

  • Hallo Petro,

    sehr nett von dir , besten Dank.

    So langsam bekomm ich kalte Füße.
    In dem Link von dir steht unter Anderem daß Importfahrzeuge eine Vollabnahme brauchen.
    Mein bike ist ja ein Canada Import; Autohaus Dressel hat ja 87 eingeführt und Getüvt; der alte Brief den ich ja noch benutze weisst dies eindeutig aus.
    Wird wohl besser sein wenn ich sie angemeldet lasse und 1 x im Jahr um den Block und alle 2 Jahre zum Tüv fahre.

    Grüße

  • Mein GTÜler hat mir auch gesagt, daß es keine Vollabnahme mehr gibt, solange man die Papiere hat ! Zitat: "Und wenn Opa das Mopped 1938 gekauft und 39 wieder abgemeldet hat - solange er die Papiere noch hat, reicht eine normale TÜV-Untersuchung." :D

    Beim Moppedfahren verlasse ich mich voll und ganz auf alle meine Sinne.
    Wahnsinn, Irrsinn, Blödsinn, Schwachsinn....

  • Hallo Gunter,

    angemeldet lassen -- ja, gute Idee
    alle 2 Jahre zum TÜV-- nein, braucht man nicht.

    Aber auch mit dem Vermerk über die Einfuhr aus Canada, dürfte eigentlich nichts schiefgehen.
    Der Kfz-Brief wurde ja schon erstellt. (AH Dressel)

    Gruß,
    Peter


    Nur im Lexikon kommt Erfolg vor Fleiß.

  • Zitat von mannikiel

    Mein GTÜler hat mir auch gesagt, daß es keine Vollabnahme mehr gibt, solange man die Papiere hat ! Zitat: "Und wenn Opa das Mopped 1938 gekauft und 39 wieder abgemeldet hat - solange er die Papiere noch hat, reicht eine normale TÜV-Untersuchung." :D

    den selben spruch wie von meinem gtü ler.dann würd ich gtü dem tüv doch vorziehen wenns bei denen einfacher ist.dürfte und sollte normalerweise nicht sein.aber von welchem verein der stempel aufs nummernschild kommt ist mir zumindest wurscht 8)

    Peace , Love und Vollgas

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