Wichtige Frage!

  • Halloa,

    fahre morgen die XT noch mit meinem Kennzeichen zu dem kerl, der mir die abkauft.

    Jetzt die wichtige Frage bis morgen zu beantworten :)

    Kann ich ihm mein Kennzeichen lassen und er meldet um, oder muss ich das mitnehmen, wenn ich die versicherung der Xt auf mein neues Motorrad überschreiben will?

    ALso neues kennzeichen brauch ich für die GS eh, weil an der XT noch MS dran war, wo ich ja nicht mehr wohne.

    Jetzt mal angenommen er kann es behalten. Kann ich dann meine Versicherung am Montag, auch wenn er die Xt noch nicht umgemeldet hat, von XT auf GS umändern lassen um die Prozente zu behalten?
    Was passiert, wenn er die eher ummeldet als ich die GS anmelde, bekomm ich von meiner Verischerung trotzdem die Prozente überschrieben?

    Mit anderen worten, was muss ich machen, damit ich meine Versicherung behalten kann mit Prozenten nur für die GS angepasst...

    Danke schonmal!

    Nimm das Leben nicht zu ernst, denn du kommst eh nicht lebend raus!

  • du wirst ja wahrscheinlich/hoffentlich einen kaufvertrag mit ihm machen?
    darin kannst du vermerken, dass der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug inerhalb der nächsten zb 5 Tage um- oder abzumelden.
    außerdem dann natürlich die genaue uhrzeit+datum der übergabe!perso-nummern usw...
    (ist in den meisten vertragsvordrucken sogar schon vorgedruckt)
    dann eine kopie an deine versicherung und dein neues möppi auf die alten prozente anmelden usw. den rest machen die schon....

    n8

    nudel

    tt600s sumo

  • Prinzipiell ginge das, dass der dein Nummernschild erstmal behält, bis er das Ding ummeldet.
    Für die Versicherung ist dein Vertrag ausschlaggebend, nicht das Nummernschild.
    Zwei Alternativen: Du bringst dem Knaben die Karre, nimmst dein Schild mit nach Hause, den Brief und den Schein und meldest die Kiste ab. Dann bekommt der Käufer den Brief geschickt.
    Sicherste Variante, bei der er kein Schindluder treiben kann, du blechst allerdings das Abmelden.
    Zweite Möglichkeit: du bringst ihm die Kiste, Schein und Brief dazu, machst (so oder so! IMMER!) nen Vertrag, in dem exakt (mit Uhrzeit in minutiöser genauigkeit) festgehalten ist, wann Fahrzeug, Schlüssel, Papiere übergeben werden und ausserdem, dass er die Karre innerhalb 3-5Werktage ab-/ummeldet.
    Dies teilst du dann deiner versicherung mit, vorgefertigte Verträge haben nen Durchschlag für die versicherung, den du zusammen mit deinem Durchschlag mitnimmst, eh klar. Auch wenn der Typ das Ding erst Donnerstach abmeldet, kannst du Montag schon deine GS anmelden, ne Woche parallel geht normal bei allen Versicherungen.
    nachteil: du kannst dich bei dieser methode absichern wie du willst: wenn er nen Crash baut oder sonstigen mist, hast du mindestens Ärger. Du kannst ihn zwar auf Zahlung der Differenz deiner danach höheren Versicherungsbeiträge verklagen, aber (hier kannst du beliebige Szenarien einsetzen, ich sag nur: Recht haben und Recht bekommen ist schwierig genug, der Kohle nachlaufen wirst du allemal)
    Trotzdem geht die zweite Variante sehr häufig auch nicht in die Hose und ist weniger umständlich, auch fällt das Risiko flach, dass der Brief bei der Post verschwindet. Ich habs noch nie anders gemacht
    Für ne dritte Variante isses nu nämlich zu spät: du meldest die Möhre ab, und bringst sie ihm mit nem Überführungskennzeichen. Die Kosten für die "rote Nummer" rechnen manche Versicherungen dem Folgevertrag an, du blechst also nicht für fünf Tage das Doppelte wie sonst mit der XT im ganzen Jahr...

    Mein Nachbar hört gute Musik;- ob er das will oder nicht...:mrgreen:

  • @ Trischter wenn ich einen Vertrag gemacht habe wo Uhtrzeit und sonstiges drin steht und der Neue Fahrer baut nen Unfallwieso sollte ich dafür haften?

    Da bezahlt dann seine Versicherung die er dann abschließen wird... alles andere wäre meiner Vorstellungskraft nen Unding!

    Weil wurde ja alles übergeben... du bezahlst dann ja quasi auch nur bis zu dem Zeitpunkt wo du die Möhre übergeben hast.. und die neue Versucherung ab dem Zeitpunkt auch wenn er erst nach 5 Tagen ummeldet!?! Dafür macht man doch den Vertrag????
    Oder wie siehts in Echt aus?

    YoKeule das Kennzeichen hat gar nix mit deinen % zu tun fürs ummelden aufs andere Moped

    Africa Twin, S1000RR,

  • wenn du dein Fahrzeug verkaufst und es ist noch auf dich angemeldet, haftet immer deine Versicherung solange bis der Käufer es umgemeldet hat, auch wenn er noch 1 Jahr damit rumfährt. Da kannst du in den Kaufvertrag reinschreiben was du willst! :? Das sicherste ist daher das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden, dann muß erst der Käufer das Moped wieder auf sich anmelden um damit fahren zu können.
    Gruß Manfred

    zu alt um zu arbeiten
    zu jung um zu sterben
    aber superfit um zu reisen

  • Eben, da hat Manfred recht. Was im vertrag steht und was letzlich der Käufer anstellt, sind zwo verschiedene Paar Stiefel. Der Vertrag bietet dir nur die Möglichkeit nachzuweisen, dass nimmer du für Geschwindigkeitsübertretungen, Unfallfluchten und den Bankraub mit deiner Karre zuständig bist. Jedenfalls, wenns nach der Übergabe passiert ist.
    Deine Versicherung wird auf jeden Fall löhnen, und wenn du denen direkt nachm Verkauf den Käufer mitteilst, schreiben die den auch nach ner gewissen Zeit an, wenn die Kiste immer noch auf dich läuft und nicht umgemeldet wurde, aber wie ich oben schon schrieb: Ärger hast du auf jeden Fall und finanziell guckst du im Extremfall auf dumm aus der Wäsche. Selbst, wennst ne Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz (evtl Verkehrsrechtschutz) hast, und nen Titel erwirken kannst, kannste den, wenns hart auf hart geht, n paar Jahr an die Wand nageln und dann wegwerfen, wennst keine Freunde bei Moskau-Inkasso hast. Bevor dir n deutscher Gerichtsvollzieher deine Kohle vorbeibringt und die Geschichte 0:0 aufgeht, fällt Weihnachten und Pfingsten auf einen Tag!
    [Ich hab in meinem Leben genau EIN MAL keinen Vertrag gemacht, weils n Klassenkamerad ("Kamerad" war dann bei dem nicht der richtige Ausdruck) war, immerhin noch nen Übergabeschein, mit Datum und Uhrzeit. Bleederweise hab ich statt 07.06.xx 06.07.xx geschrieben und nu können sich die meisten ja schon denken, wie es weitergeht...
    Ganz so easy wars aber wiedermal nicht;- er hat nach dem 6.7. nen Unfall gebaut und die Karre war immer noch nicht umgemeldet. Bis heute keinen Penny für die hochgestufte Versicherung gesehen]

    Mein Nachbar hört gute Musik;- ob er das will oder nicht...:mrgreen:

  • das ja dämlich!!
    klar das die Versicherung bezahlt.. aber das die mir dann die Prozente hochstufen?!? hab doch nüx gemacht?!

    Fazit abmelden das moped und so ein 3 Tageskennzeichen holen und vor ort wieder mitnehmen...

    weil Rotes Nummernschild gibbet fürn ottonormalo nich mehr...

    Africa Twin, S1000RR,

  • Klaro gibbet für Normalos keine Roten mehr, deswegen hab ich ja Überführungskennzeichen oder so geschrieben. Das sind die Dinger, wo im gelben Feld die Gültigkeit angegeben ist. Gibbet so für rund 5Tage glaub ich.
    Und klar mag man es als unfair erachten, dass du hochgestuft wirst, aber wie wär es denn mit ner Firma, auf die hundert PKW für die Aussendienstler zugelassen sind?
    Mit dem Kaufvertrag kannste nur nachweisen, dass das Ding nimmer in deiner OPbhut war und du dementsprechend ggf auch keine Punkte kassierst. Ausserdem verbesserst du deine Chancen, in nem zivilirechtlichen Verfahren deine Kohle einklagen zu können. Ob du die dann bekommst, steht aufm andern Blatt.
    Und dir kann keiner was: stell dir vor, n Cop klingelt an deiner Tür und will dich hopsnehmen, weil du (nehmen die erstmal an) ne Bank ausgeräumt hast und so doof warst, dein Nummernschild schön hinten aufm Fluchtfahrzeug allen zu präsentieren. Was sollste da ohne Vertrag sagen? "ääh, tja, Herr Wachtmeister, aaaalso, die Sache war soo...: Aufm Crossplatz kam einer, hat mir 1000Taler in die Hand gedrückt und die Kiste auf seinen Hänger geladen. Keine Ahnung, wer das war, wo der herkam und wo der hin ist. Adresse? Ääh, ne von dem nicht, wieso? Er hat mir doch versprochen, das Krad gleich umzumelden..."

    Klick, Klick,... :shock:

    Mein Nachbar hört gute Musik;- ob er das will oder nicht...:mrgreen:

  • Da habe ich auch schon negative Erfahrungen gemacht :evil: Hab einem Kerl aus Ulm meinen C Kadett verkauft, und der drecksack hat das Auto ein Viertel Jahr nicht umgemeldet :x Auf den Kosten blieb ich sitzen,vom Ärger ganz zu schweigen, von mir gibt es nur noch abgemeldete Fahrzeuge :wink:

    Gruß Wolfgang 8)

    Der aus dem Odenwald

    TDM 850, der Weg ist das Ziel !!

  • aber wenn du das deiner Versicherung mitteilst.. und im Vertrag steht drin die nächsten 5 Tage... dann bezahlst du doch auch nur für die Tage?! oder wad? oben stand doch von einem von euch das die Versicherung denjenigen Käufer anschreibt...

    Also würde er doch fahren ohne Versicherungsschutz!! also is man da doch wenigstens ausm Schneider???

    Wasn das für eine blöde Gesetzeslage?!

    Africa Twin, S1000RR,

  • Nene, das ist alles weich...wie schon festgestellt, wenn das Fahrzeug auf Dich zugelassen bist, bist du erstens im Zweifelsfall erstmal der Dumme, und Steuern werden auch dir Angelastet. Nur auf dem Zivilrechtsweg zurückzubekommen und im Streitfall gerade zu rücken.

    Daher auch bei mir: Wenn nicht gerade im guten Bekanntenkreis, abgemeldete Übergabe. Ausnahmen habe ich bisher nur bei Verkauf an Händler gemacht, kommt bei Autos aber wohl öfters vor als bei unseren Mopepds....Allerdings kaufe ich gerne angemeldet, da unsere Zulassungsstelle eine Vorführpflicht hat, und man spart sich unnötiges Gegurke wenn man Ab- und Anmelden in einem Rutsch erledigen kann ;-)...

    Der rechtliche Rahmen bietet Dir zur absoluten Sicherheit (sofern es die gibt :-)) ja die Möglichkeit, es abgemeldet abzuwickeln, alles andere fällt ja quasi unter die Vertragsfreiheit, was dann aber auch widerrum deinen Vertrag mit der Versicherung nicht ändert bzw. betrifft.

    Rolf

    ...manche Dinge machen wirklich keinen Sinn, sind aber gut fürs Ego...

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf (26. November 2006 um 17:57)

  • Jaa, nee:solange das Ding nicht ab- oder umgemeldet wird, bist du der Versicherungsnehmer und somit Vertragspartner deiner Versicherung, logo.
    Ich meine schon, dass die Versicherung den Käufer anschreibt, wenn ne gewisse Zeit verstrichen ist, das ist dann aber ne Aktion, die dich von deiner Funktion als Versicherungsnehmer nicht befreit.
    Nen anderen Hebel hast du, wenn zwischenzeitlich wieder Versicherungsbeitrag fällig wird. Du bist zwar theoretisch verpflichtet, die Beiträge zu bezahlen (die versicherung kann die auch einklagen, da isses zunächst vollkommen wumpe, dasses nüchtern betrachtet Einwände gibt, Kohle abzudrücken, obwohl du die Karre nimmer hast), aber was sollense machen? Dir den vertrag kündigen? Die Zulassungstelle anhauen, dass die das Ding stillegen lassen? Haha, das wär ja genau, was dir vorschwebt. Knackpunkt iss nur, dass es generell dein Bier ist, die Kiste ab- oder umzumelden. Wenn du dazu bzw damit nen Dritten (in dem Fall ja den Käufer) "beauftragst" und der "versagt" iss das ne Geschichte zwischen dir und dem Käufer und geht die Versicherung an sich nix an. Die müssen ja fett Kohle verwalten und gucken, wie sie Gründe finden, innem Schadensfall nix zu löhnen. Wennst nen guten Draht zu deinem Versicherungsmann hast, kann der halt ggf etwas auf die Tube drücken, müssen tut er nicht direkt.
    Also noma: es gibt nur Ärger und kann nicht billiger werden, ergo: wie Wühlmaus schon sagte: nur noch abgemeldete Kisten hergeben!

    Mein Nachbar hört gute Musik;- ob er das will oder nicht...:mrgreen:

  • Richtig! Aber ich wär erster damit gewesen, wenns nicht ne halbe Stunde gedauert hätte, das Posting hochzuladen. Möcht gar nicht wissen, wie das im Moment mit Modem so ginge... :?

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