tach jungs!
was würdet ihr da nehmen?? war da nicht mal die Story mit gebrochenen haken?
gerne auch was günstiges mit links.
rameder?
merci!
tach jungs!
was würdet ihr da nehmen?? war da nicht mal die Story mit gebrochenen haken?
gerne auch was günstiges mit links.
rameder?
merci!
Rameder ist da wohl die beste Bezugsquelle.
E-Satz nicht vergessen !
Für meinen alten Passat war da der Haken am günstigsten. :wink:
Dran denken, anscheinend ist es verboten bei einer Abnehmbaren AHK das Fangseil an der AHK einzuhängen. Das muss an der Abschleppöse eingehängt werden. Ja und Rameder passt da habe ich auch schon zwei bestellt
Gruß Wolfgang
Sehe keinen Grund (Gesetz, Verordnung), das Seil nicht über der Kupplung zu befestigen in Deutschland. Andere Länder sehen das anders, da sind dann aber auch kleine Ösen am Haken oder direkt daneben Serie. Haben einige Nachrüstkupplungen auch so als extra Blechöse in Kupplungsnähe. Für D aber soweit unrelevant erstmal nach meiner Interpretation.
Ansonsten hat bisher alles was rameder verkauft, bei mir funktioniert/problemloser Einbau (3 eigene, + 2-3 fremde Fahrzeuge). Zuletzt 2014'er Skoda, mit CANbus-Esatz, Hersteller Jäger glaube ich...Kabel quer durch das ganze Fahrzeug zu ziehen, braucht halt entsprechendes Verkleidungsdemontage-Werkzeug und "etwas" Zeit...
Wichtig ist, drauf zu achten eine Kupplung mit sinnvollen Ausschnitt in der Stoßstange zu wählen , da gibt es teilweise große Unterschiede (Anleitung vorher angucken!)
Mein lieber Rolf das habe ich gelesen, leider weiss ich nicht mehr wo. Entweder in einer meiner Oldtimer Zeitungen oder im ADAC Heft . Das soll anscheinend Gesetz sein. Das ist nich auf meinem Mist gewachsen
REGIONALCLUB
Nr. 35/2015
26.08.2015 MH/Th
NIEDERLANDE + SCHWEIZ:
Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern
Sehr geehrte Damen und Herren,
vereinzelt berichten unsere Mitglieder,
dass von der niederländischen und der
Schweizer Polizei bei bestimmten Pkw-Gespannen das Fehlen bzw. die nicht ord-
nungsgemäße Anbringung eines zusätzlichen Si
cherungsseils (bzw. einer Abreißlei-
ne) moniert und mit hohen Bußgeldern geahndet wo
rden ist. Die Juristische Zentrale
nimmt dies zum Anlass, Sie in dieser Mitte
ilung über die Rechtslage hinsichtlich der
Erforderlichkeit eines Sicherungsseils be
i (ungebremsten) Anhänge
rn in den beiden
Ländern und zum Vergleich hierzu
in Deutschland zu informieren.
Regelung in Deutschland:
Für Anhänger der „mittleren Gewichtsklasse
“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht
(zGG) von über 750 kg bis
zu 3.500 kg und W
ohnwagen werden in der Regel sog
Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Zugfahr
zeug im Fahrbetrieb gebremst wird,
läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf und diese Kraft wird über mechanische
Hebel auf die Bremsen des
Anhängers übertragen. Für den
Fall, dass sich ein An-
hänger vom Zugfahrzeug löst, soll ein Sicher
ungsseil aus Draht die Bremse auslösen
und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen.
Ein solches Sicherun
gsseil ist bei mit Auflaufbremse
gesicherten Anhän
gern Pflicht.
Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein
muss, ist aber nicht gesetzlich gere-
gelt. Sofern der Hersteller hierzu eine Em
pfehlung oder Anleitu
ng veröffentlicht hat,
ist diese zu beachten.
Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende
Regeln als „Stand der Technik“: Das Ab-
reißseil darf nicht als Schlaufe über
die Anhängerkupplung gel
egt werden. Sofern
technisch möglich, ist eine Befestigung
durch eine Öse oder eine vorhandene Boh-
rung an der Kupplung vorzunehmen. Auch
Abschleppösen bieten gute Befesti-
gungsmöglichkeiten. Der Karabinerhaken des Ab
reißseiles soll in diesem Fall in die
vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern.
Zitat ADAC
Gruß Wolfgang
danke jungs, zu eurem anderen Thema frage ich meinen TÜV Freund, der eh die Kupplung mit anbauen möchte für mein Temporäres Schneckenhaus fürn 7 wochen trip...
mal sehen, was er zu dem seil thema sagt....wobei er nun ja schon ne weile führerscheinprüfer ist.
ZitatSofern der Hersteller hierzu eine Em
pfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat,
ist diese zu beachten.
Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende
Regeln als „Stand der Technik“:...
Na also. Muss man halt ein wenig gucken und was vom Hersteller auftreiben.
Ausserdem les ich da nix von ner abnehmbaren Kupplung.
So oder so: aus ner Kette rausgeflextes Kettenglied an den Kupplungsdödel anschweissen, alles frisch schwarz anjauchen, und in Gottes Namen den Karabiner da einhaken...:mrgreen:
Schweisen an der AHK ist verboten, das weisst du aber schon :mrgreen:
Für mich würde das ganze ja auch nur Sinn bei einer abnehmbaren da die ja, im Gegensatz zu einer fseten, sich lösen kann.
Und zweitens soll mir mal einer erklären wie man an den Plastikverschalten Karren von heute das seil sonst wo einhängen soll
Da brauchst ja so eine einschraubbare Öse, also auch ein sich zu lösendes Teil.
Es wird immer toller :shock: :shock: :shock: wenn einem nix mehr einfällt, dann fällt einem so etwas ein
Gruß Wolfgang
ach schmarn, sagt der Tüver, das wollen doch nur die Holländer so, mit dem anbringen der leine...
in 3 std war alles angebaut.... wenn man sich nicht alla Herren(nicht mädchen, die lesen ja anleitungen oder gucken Youtube) ewig an der schürze aufhält um dann festzustellen, dat die gar nicht ab muß, und auch nicht beschnitten werden muß...
auch zum Popel muß ich nicht, wg dem freischalten aufs Bus system..
somit alles prima.
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